Artikel 1 – Definitionen
In dieser Vereinbarung haben die folgenden Definitionen die folgende Bedeutung:
1. Angebot : jedes Angebot oder jede Offerte an den Käufer für die Lieferung von Produkten durch Connect Saddles.
2. Unternehmen : die natürliche oder juristische Person, die in Ausübung eines Berufs oder Gewerbes handelt.
3. Connect Saddles : der Produktlieferant.
4. Käufer : das Unternehmen, das Connect Saddles beauftragt hat und dem Connect Saddles auf der Grundlage einer Vereinbarung ein Angebot unterbreitet hat.
5. Vertrag : der (Fernabsatz-)Kaufvertrag, der den Verkauf und die Lieferung der vom Käufer bei Connect Saddles gekauften Produkte sowie sonstige Verpflichtungen zwischen dem Käufer und Connect Saddles vorsieht, mit denen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine untrennbare Einheit bilden.
6. Produkte : Bei den von Connect Saddles angebotenen Produkten handelt es sich um (gebrauchte) (maßgefertigte) Sättel und sonstiges Zubehör.
7. Endkunde : Kunde des Käufers, Endabnehmer des Käufers.
Artikel 2 – Anwendbarkeit
1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für jedes Angebot von Connect Saddles, jede Vereinbarung zwischen Connect Saddles und dem Käufer und für jedes von Connect Saddles angebotene Produkt.
2. Vor Abschluss eines (Fern-)Vertrags werden dem Käufer diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Verfügung gestellt. Ist dies nicht möglich, informiert Connect Saddles den Käufer darüber, wie er auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zugreifen kann.
3. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nicht möglich. In Ausnahmefällen sind Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen zulässig, sofern dies ausdrücklich schriftlich mit Connect Saddles vereinbart wurde.
4. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für Zusatz-, Änderungs- und Folgebestellungen des Käufers.
5. Die Geltung allgemeiner Geschäftsbedingungen des Käufers ist ausgeschlossen.
6. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nichtig sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen davon unberührt und die nichtige(n)/nichtig gewordene(n) Bestimmung(en) wird/werden durch eine Bestimmung mit gleichem Inhalt wie die ursprüngliche Bestimmung ersetzt.
7. Unklarheiten hinsichtlich des Inhalts, der Erklärung oder von Situationen, die nicht in diesen Geschäftsbedingungen geregelt sind, sollten im Sinne dieser Geschäftsbedingungen beurteilt und interpretiert werden.
8. Wenn in diesen Geschäftsbedingungen auf sie/ihr Bezug genommen wird, ist dies, sofern und soweit zutreffend, auch als Bezugnahme auf er/ihn/sein zu verstehen.
9. Wenn Connect Saddles die Einhaltung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht immer verlangt hat, behält sie sich das Recht vor, die vollständige oder teilweise Einhaltung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu verlangen.
Artikel 3 – Das Angebot
1. Alle Angebote von Connect Saddles sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes angegeben ist. Wenn das Angebot befristet ist oder an bestimmte Bedingungen geknüpft ist, wird dies im Angebot ausdrücklich angegeben. Connect Saddles ist nur dann an das Angebot gebunden, wenn der Käufer die Annahme innerhalb von 30 Tagen schriftlich bestätigt oder den fälligen Betrag bereits bezahlt hat. Connect Saddles behält sich jedoch das Recht vor, einen Vertrag mit einem potenziellen Käufer aus einem von Connect Saddles als stichhaltig erachteten Grund abzulehnen.
2. Das Angebot enthält eine genaue Beschreibung des angebotenen Produkts und/oder der angebotenen Dienstleistung, einschließlich der zugehörigen Preise. Die Beschreibung ist ausreichend detailliert, damit der Käufer das Angebot richtig beurteilen kann. Offensichtliche Irrtümer oder Fehler im Angebot sind für Connect Saddles nicht bindend. Alle Bilder und spezifischen Angaben im Angebot dienen ausschließlich der Veranschaulichung und können keinen Grund für eine Entschädigung oder Kündigung des (Fern-)Vertrags darstellen. Connect Saddles kann nicht garantieren, dass die Farben im Bild genau mit den tatsächlichen Farben des Produkts übereinstimmen.
3. Die im Angebot von Connect Saddles angegebenen Lieferzeiten und -bedingungen sind Richtwerte und berechtigen den Käufer bei Überschreitung nicht zur Stornierung oder Entschädigung, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
4. Ein zusammengesetztes Preisangebot verpflichtet Connect Saddles nicht dazu, einen Teil der im Angebot oder Kostenvoranschlag enthaltenen Artikel zu einem Teil des angegebenen Preises zu liefern.
5. Dem Käufer ist bekannt, dass es sich bei bestimmten Produkten um Gebrauchtwaren handelt und er diese mit allen Mängeln akzeptiert.
Artikel 4 – Vertragsabschluss
1. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Käufer ein Angebot von Connect Saddles annimmt, der Käufer anschließend eine Bestellung für ein Produkt bei Connect Saddles aufgibt und diese Bestellung von Connect Saddles angenommen wird.
2. Sattelbestellungen können über das von Connect Saddles bereitgestellte und per E-Mail zugesandte Bestellformular erfolgen. Auch andere Produkte können per E-Mail bestellt werden. Alle Bestellungen sind an info@connectsaddles.com zu richten , sofern nichts anderes vereinbart wurde. Sobald Connect Saddles die Bestellung annimmt, erhält der Käufer innerhalb von 5 Werktagen eine Bestätigung per E-Mail.
3. Connect Saddles ist an ein Angebot nicht gebunden, wenn der Käufer vernünftigerweise hätte erwarten können oder verstehen müssen, dass das Angebot einen offensichtlichen Irrtum oder Tippfehler enthält. Der Käufer kann aus diesem Irrtum oder Tippfehler keine Rechte ableiten.
4. Für Käufer, die Unternehmer sind, ist das Widerrufsrecht ausgeschlossen.
Artikel 5 – Abschluss des Kaufvertrags
1. Connect Saddles wird den Vertrag nach bestem Wissen und Gewissen erfüllen.
2. Connect Saddles ist berechtigt, wenn und soweit die ordnungsgemäße Erfüllung des Vertrags dies erfordert, bestimmte Arbeiten nach eigenem Ermessen durch Dritte ausführen zu lassen.
3. Der Käufer stellt sicher, dass Connect Saddles alle Daten, die Connect Saddles für die Vertragserfüllung als notwendig angibt oder von denen der Käufer vernünftigerweise annehmen muss, dass sie für die Vertragserfüllung notwendig sind, rechtzeitig zur Verfügung gestellt werden. Werden Connect Saddles die für die Vertragserfüllung erforderlichen Daten nicht rechtzeitig zur Verfügung gestellt, ist Connect Saddles berechtigt, die Vertragserfüllung auszusetzen.
4. Connect Saddles ist bei der Durchführung des Vertrags nicht verpflichtet, den Anweisungen des Käufers Folge zu leisten, wenn diese den Inhalt oder Umfang des Vertrags ändern. Sollten die Anweisungen für Connect Saddles Mehraufwand bedeuten, ist der Käufer verpflichtet, die Mehrkosten entsprechend zu erstatten.
5. Connect Saddles kann vom Käufer eine Sicherheit oder eine vollständige Vorauszahlung verlangen, bevor mit der Ausführung des Vertrags fortgefahren wird.
6. Connect Saddles haftet nicht für Schäden jeglicher Art, die dadurch entstehen, dass Connect Saddles von unrichtigen und/oder unvollständigen Angaben des Käufers ausgegangen ist, es sei denn, diese Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit war Connect Saddles bekannt.
7. Der Käufer stellt Connect Saddles von allen Ansprüchen Dritter frei, die im Zusammenhang mit der Erfüllung des Vertrags einen Schaden erleiden und der dem Käufer zuzurechnen ist.
Artikel 6 – Lieferung
1. Verzögert sich der Beginn, der Ablauf oder die Lieferung des Vertrags, weil beispielsweise der Käufer nicht alle angeforderten Informationen oder nicht rechtzeitig zur Verfügung gestellt hat, nicht ausreichend mitgewirkt hat, die Zahlung nicht rechtzeitig von Connect Saddles erhalten hat oder wenn eine Verzögerung aufgrund anderer Umstände eintritt, die außerhalb des Einflussbereichs von Connect Saddles liegen, hat Connect Saddles Anspruch auf eine angemessene Verlängerung der Lieferfrist. Vereinbarte Lieferfristen sind niemals Ausschlussfristen. Der Käufer muss Connect Saddles innerhalb von drei Werktagen schriftlich benachrichtigen und eine angemessene Frist zur Lieferung einräumen. Der Käufer hat keinen Anspruch auf Schadensersatz infolge der Verzögerung.
2. Der Käufer ist verpflichtet, die Waren zu dem Zeitpunkt abzunehmen, zu dem sie ihm vertragsgemäß zur Verfügung gestellt werden, auch wenn sie dem Käufer früher oder später als vereinbart angeboten werden.
3. Wenn der Käufer die Annahme der Lieferung verweigert oder es versäumt, die für die Lieferung erforderlichen Informationen oder Anweisungen zu erteilen, ist Connect Saddles berechtigt, die Waren auf Kosten und Gefahr des Käufers einzulagern.
4. Die Lieferung erfolgt ab Werk. Das Risiko von Verlust, Diebstahl und Beschädigung der zu liefernden Produkte geht mit Verlassen des Lagers von Connect Saddles auf den Käufer über. Connect Saddles kann den Transport organisieren. Bei Selbstabholung vereinbaren die Parteien einvernehmlich Datum und Uhrzeit.
5. Connect Saddles ist nicht an den im Bestellformular angegebenen Liefertermin gebunden. Connect Saddles wird den Käufer über den tatsächlichen Liefertermin informieren, sobald dieser von Connect Saddles festgelegt wurde. Liefert Connect Saddles die Bestellung in Teillieferungen, wird Connect Saddles den Käufer über den Liefertermin für jede Teillieferung informieren. Connect Saddles ist berechtigt, die gelieferte Ware gesondert in Rechnung zu stellen.
6. Lieferungen erfolgen nur nach Bezahlung aller Rechnungen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Connect Saddles behält sich das Recht vor, die Lieferung zu verweigern, wenn begründete Bedenken hinsichtlich der Nichtzahlung bestehen.
Artikel 7 – Produktprüfung
1. Innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Produkte und vor einem Weiterverkauf an einen Endkunden hat der Käufer die Produkte zu prüfen und sich davon zu überzeugen, dass die Produkte den vertraglichen Anforderungen entsprechen und für den Zweck geeignet sind, für den der Käufer sie verwenden möchte.
2. Eventuelle sichtbare Mängel oder Fehlmengen müssen Connect Saddles nach der Lieferung schriftlich unter info@connectsaddles.com gemeldet werden. Der Käufer hat hierfür eine Frist von 14 Tagen nach Lieferung.
3. Der Käufer führt mit dem Endkunden eine zweite Überprüfung der Passform des bestellten Sattels durch. Der Käufer muss dies Connect Saddles innerhalb von vier Wochen nach Erhalt der Produkte mitteilen. Entspricht die Passform des Sattels nicht der Vereinbarung, muss der Käufer Connect Saddles innerhalb von zwei Werktagen nach der Überprüfung benachrichtigen. Der Käufer muss das Produkt unverzüglich mit nach Hause nehmen und darf es nicht beim Endkunden zurücklassen.
4. Bei rechtzeitiger Reklamation gemäß den Absätzen 1, 2 und 3 dieses Artikels bleibt der Käufer zur Zahlung der gekauften Artikel verpflichtet. Möchte der Käufer mangelhafte Artikel zurücksenden, ist dies nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Connect Saddles und auf die von Connect Saddles angegebene Weise möglich. Die direkten Kosten der Rücksendung gehen zu Lasten und auf Risiko des Käufers.
5. Connect Saddles übernimmt keine Haftung für den Missbrauch des Produkts durch den Käufer. Im Falle einer Beschädigung des Produkts durch unsachgemäße Handhabung durch den Käufer haftet der Käufer für den etwaigen Wertverlust des Produkts.
6. Eventuelle Schäden, die dem Käufer durch die (abweichende) Lieferung entstehen, können nicht von Connect Saddles ersetzt werden.
Artikel 8 – Preise und Zahlung
1. Connect Saddles verkauft die Produkte an den Käufer zu dem in der von Connect Saddles verwendeten allgemeinen Preisliste angegebenen Preis, der von Zeit zu Zeit aktualisiert werden kann. Connect Saddles benachrichtigt den Käufer schriftlich über Preisänderungen für ein oder mehrere Produkte mindestens 30 Tage vor der Änderung. Während der Gültigkeitsdauer des Angebots werden die Preise der angebotenen Produkte nicht erhöht, außer im Falle von Änderungen der Mehrwertsteuersätze.
2. Die im Angebot genannten Preise verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist.
3. Die im Angebot genannten Preise basieren auf den zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltenden Kostenfaktoren wie Ein- und Ausfuhrzöllen, Fracht- und Entladekosten, Versicherungen sowie etwaigen Abgaben und Steuern.
4. Wenn die Produkte oder Rohstoffe Preisschwankungen auf dem Finanzmarkt unterliegen, auf die Connect Saddles keinen Einfluss hat, kann Connect Saddles diese Produkte zu variablen Preisen anbieten. Im Angebot wird darauf hingewiesen, dass es sich bei den Preisen um Zielpreise handelt und diese schwanken können.
5. Connect Saddles sendet dem Käufer eine detaillierte Rechnung für die Lieferung der Produkte. Der Käufer bezahlt die Rechnung vor dem Versand der Produkte. Der Käufer leistet Zahlungen im Rahmen dieses Vertrags ausschließlich per Überweisung auf das Bankkonto NL95INGB0398058083 auf den Namen von Connect Saddles oder auf ein anderes Bankkonto in den Niederlanden, das Connect Saddles dem Käufer rechtzeitig schriftlich mitteilt. Der Käufer gibt bei der Zahlung stets die Rechnungsnummer der jeweiligen Rechnung an. Die Parteien können nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung von Connect Saddles eine andere Zahlungsbedingung vereinbaren.
6. Geht die Zahlung nicht bis zum 7. Tag nach Rechnungsdatum ein, gerät der Käufer ohne Mahnung in Verzug und schuldet Connect Saddles die gesetzlichen Zinsen auf den ausstehenden Betrag. Die Zinsen fallen vom Beginn des Verzugs bis zu dessen Ende an. Zur Berechnung der Zinsen wird der ausstehende Betrag jeden Monat um die für diesen Zeitraum fälligen Zinsen erhöht.
7. Wenn der Käufer eine Rechnung nicht innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsdatum bezahlt, ist Connect Saddles berechtigt, jede weitere Lieferung von Produkten zu verweigern, bis die Zahlung vollständig erfolgt ist.
8. Im Falle einer Liquidation, eines Konkurses, einer Pfändung oder eines Zahlungsaufschubs des Käufers werden die Forderungen von Connect Saddles gegenüber dem Käufer sofort fällig und zahlbar.
9. Sollten Connect Saddles zusätzliche oder höhere Kosten entstanden sein, die angemessenerweise erforderlich sind, sind diese Kosten erstattungsfähig. Die entstandenen Rechts- und Durchsetzungskosten gehen ebenfalls zu Lasten des Käufers.
Artikel 9 – Eigentumsvorbehalt
1. Sofern der Käufer keine Vorauszahlung für die gesamte Bestellung geleistet hat, bleiben alle von Connect Saddles gelieferten Artikel Eigentum von Connect Saddles, bis der Käufer alle nachfolgenden Verpflichtungen aus allen mit Connect Saddles geschlossenen Verträgen erfüllt hat.
2. Der Käufer ist nicht berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Gegenstände zu verpfänden oder anderweitig zu belasten, solange das Eigentum noch nicht vollständig übergegangen ist.
3. Greifen Dritte auf die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren zu oder beabsichtigen sie, Rechte daran zu begründen oder geltend zu machen, ist der Käufer verpflichtet, Connect Saddles hierüber so schnell wie möglich zu informieren.
4. Für den Fall, dass Connect Saddles seine in diesem Artikel genannten Eigentumsrechte ausüben möchte, erteilt der Käufer Connect Saddles oder einem von Connect Saddles benannten Dritten hiermit die bedingungslose und unwiderrufliche Zustimmung und Vollmacht, alle Orte zu betreten, an denen sich das Eigentum von Connect Saddles befindet, und diese Gegenstände zurückzunehmen.
5. Connect Saddles behält sich das Recht vor, die vom Käufer gekauften Produkte einzubehalten, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen trotz einer etwaigen Verpflichtung zur Übergabe oder Herausgabe an Connect Saddles noch nicht (vollständig) nachgekommen ist. Nachdem der Käufer seinen Verpflichtungen nachgekommen ist, bemüht sich Connect Saddles, die gekauften Produkte so schnell wie möglich, spätestens jedoch innerhalb von 20 Werktagen, an den Käufer zu liefern.
6. Kosten und sonstige (Folge-)Schäden, die sich aus der Einbehaltung der gekauften Produkte ergeben, gehen zu Lasten und auf Risiko des Käufers und werden Connect Saddles vom Käufer auf erste Anfrage erstattet.
Artikel 10 – Garantie
1. Connect Saddles gewährleistet, dass die Produkte zum Zeitpunkt der Lieferung keine wesentlichen Mängel aufweisen. Connect Saddles übernimmt keine weiteren Garantien, weder ausdrücklich noch stillschweigend, für die Produkte. Connect Saddles übernimmt ausdrücklich keine Garantie für gebrauchte Produkte.
2. Der Käufer ist verpflichtet, das Produkt sofort nach der Lieferung zu prüfen, um festzustellen, ob es dem Vertrag entspricht. Aus einem mangelhaften Produkt, dessen Mängel im Angebot aufgeführt sind, kann der Käufer keine Rechte ableiten.
3. Der Käufer muss Connect Saddles alle Ansprüche bezüglich Mängeln, Schäden oder Nichtkonformität der Produkte, die bei einer Prüfung der Produkte vernünftigerweise festgestellt werden können, innerhalb der vereinbarten Frist gemäß Artikel 7 nach Erhalt der
Produkte auf dem Gelände des Käufers. Der Käufer muss Connect Saddles innerhalb von zwei Monaten nach dem Lieferdatum schriftlich über alle anderen Ansprüche informieren. Auf Anfrage von Connect Saddles, jedoch auf eigene Kosten, muss der Käufer alle Produkte, die als nicht konform oder beschädigt reklamiert werden, umgehend zur Überprüfung an Connect Saddles zurücksenden. Connect Saddles akzeptiert keine Ansprüche, die nicht gemäß den Anforderungen und innerhalb der in diesem Abschnitt festgelegten Fristen eingereicht werden. Wenn Connect Saddles für die Nichtkonformität oder Beschädigung des Produkts verantwortlich ist, wird Connect Saddles die Produkte nach eigener Wahl reparieren, durch neue Produkte ersetzen oder dem Käufer den Kaufpreis für die Produkte erstatten. Connect Saddles hat gegenüber dem Käufer keine Verpflichtung oder Haftung in Bezug auf nicht konforme oder beschädigte Produkte, außer wie im vorstehenden Satz dargelegt.
4. Die vorgenannte Garantie erstreckt sich ausschließlich auf die Herstellergarantie und gilt für einen der Herstellergarantie entsprechenden Zeitraum. Connect Saddles ist nicht verantwortlich für die Eignung der Produkte für jede individuelle Anwendung durch den Käufer.
5. Sollten die gelieferten Artikel diese Garantien nicht erfüllen, wird Connect Saddles den Artikel nach eigenem Ermessen innerhalb einer angemessenen Frist nach Erhalt ersetzen oder reparieren. Im Falle eines Ersatzes verpflichtet sich der Käufer, den ersetzten Artikel an Connect Saddles zurückzugeben und das Eigentum an Connect Saddles zu übertragen.
6. Die hierin genannte Garantie gilt nicht, wenn der Mangel durch unsachgemäßen oder unangemessenen Gebrauch entstanden ist oder wenn der Käufer oder Dritte ohne schriftliche Zustimmung von Connect Saddles Änderungen an der Ware vorgenommen oder versucht haben, Änderungen vorzunehmen oder sie für Zwecke verwendet haben, für die sie nicht vorgesehen ist, oder sie unter anormalen Umständen verwendet haben.
7. Der Käufer ist für den Verkauf von Produkten an seinen Endkunden verantwortlich und haftbar. Wenn und soweit einem Endkunden durch einen Kauf beim Käufer ein Schaden entsteht, haftet der Käufer hierfür. Nur im Falle eines Herstellungsfehlers gilt Artikel 10.3, wobei die Haftung von Connect Saddles auf den einfachen (Kauf-)Wert des betreffenden Produkts beschränkt ist.
Artikel 11 – Datenschutz, Datenverarbeitung und Sicherheit
1. Connect Saddles geht mit den (personenbezogenen) Daten des Käufers sorgfältig um und verwendet sie nur in Übereinstimmung mit den geltenden Standards. Auf Anfrage informiert Connect Saddles die betroffene Person darüber.
2. Der Käufer ist für die Verarbeitung der über einen Dienst von Connect Saddles verarbeiteten Daten verantwortlich. Der Käufer garantiert außerdem, dass der Inhalt der Daten nicht rechtswidrig ist und keine Rechte Dritter verletzt. In diesem Zusammenhang stellt der Käufer Connect Saddles von jeglichen (rechtlichen) Ansprüchen im Zusammenhang mit diesen Daten oder der Erfüllung des Vertrags frei.
3. Wenn Connect Saddles im Rahmen des Vertrags zur Bereitstellung von Informationssicherheit verpflichtet ist, entspricht diese Sicherheit den vereinbarten Spezifikationen und einem Sicherheitsniveau, das angesichts des Stands der Technik, der Sensibilität der Daten und der damit verbundenen Kosten nicht unangemessen ist.
Artikel 12 – Aussetzung und Kündigung
1. Connect Saddles hat das Recht, die von ihr erhaltenen oder erstellten Daten, Dateien und sonstigen Informationen einzubehalten, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen noch nicht (vollständig) nachgekommen ist. Dieses Recht bleibt in vollem Umfang bestehen, wenn Connect Saddles ein triftiger Grund vorliegt, der eine Aussetzung rechtfertigt.
2. Connect Saddles ist berechtigt, die Erfüllung seiner Verpflichtungen auszusetzen, wenn der Käufer mit einer Verpflichtung aus dem Vertrag in Verzug ist, einschließlich der verspäteten Zahlung seiner Rechnungen. Die Aussetzung wird dem Käufer unverzüglich schriftlich bestätigt.
3. In diesem Fall haftet Connect Saddles nicht für Schäden jeglicher Art, die sich aus der Einstellung seiner Aktivitäten ergeben.
4. Connect Saddles ist außerdem berechtigt, den Vertrag ohne vorherige Inverzugsetzung aufzulösen, wenn Umstände eintreten, die derart beschaffen sind, dass die Einhaltung des Vertrags unmöglich ist oder nicht länger erwartet werden kann, oder wenn andere Umstände eintreten, die derart beschaffen sind, dass ein Fortbestand des Vertrags in unveränderter Form nicht mehr erwartet werden kann.
5. In diesem Fall haftet Connect Saddles nicht für Schäden jeglicher Art, die sich aus der Einstellung seiner Aktivitäten ergeben.
6. Im Falle einer Vertragsauflösung sind die Forderungen von Connect Saddles gegenüber dem Käufer sofort fällig und zahlbar. Stellt Connect Saddles die Erfüllung seiner Verpflichtungen ein, behält das Unternehmen seine gesetzlichen und vertraglichen Rechte.
7. Die Aussetzung (und/oder Kündigung) berührt nicht die Zahlungsverpflichtungen des Käufers für bereits ausgeführte Arbeiten. Darüber hinaus ist der Käufer verpflichtet, Connect Saddles alle finanziellen Verluste zu ersetzen, die Connect Saddles durch den Verzug des Käufers entstehen.
8. Connect Saddles behält sich jederzeit das Recht vor, Schadensersatz zu fordern.
Artikel 13 – Höhere Gewalt
1. Connect Saddles haftet nicht, wenn es aufgrund höherer Gewalt nicht in der Lage ist, seinen Verpflichtungen aus dem Vertrag nachzukommen. Ebenso wenig kann Connect Saddles zur Erfüllung einer Verpflichtung verpflichtet werden, wenn es aufgrund eines Umstands, der nicht von ihm verschuldet ist und für den es laut Gesetz, Rechtsakt oder vorherrschender gesellschaftlicher Auffassung nicht verantwortlich ist, daran gehindert wird.
2. Unter höherer Gewalt wird in jedem Fall verstanden, ist aber nicht beschränkt auf das, was in Gesetz und Rechtsprechung darunter verstanden wird: (i) höhere Gewalt bei Lieferanten von Connect Saddles, (ii) die nicht ordnungsgemäße Erfüllung von Verpflichtungen durch Lieferanten, die Connect Saddles vom Käufer vorgeschrieben oder empfohlen wurden, (iii) Mängel an Waren, Geräten, Software oder Materialien Dritter, (iv) staatliche Maßnahmen, (v) Stromausfall, (vi) Ausfall des Internets, des Datennetzes und der Telekommunikationseinrichtungen (beispielsweise aufgrund von Cyberkriminalität und Hacking), (vii) Naturkatastrophen, (viii) Krieg und Terroranschläge, (ix) allgemeine Transportprobleme, (x) Streiks im Unternehmen von Connect Saddles, (xi) Feuer und (xii) andere Situationen, die nach Ansicht von Connect Saddles außerhalb seines Einflussbereichs liegen und die Erfüllung seiner Verpflichtungen vorübergehend oder dauerhaft verhindern.
3. Connect Saddles hat das Recht, sich auf höhere Gewalt zu berufen, wenn der Umstand, der die (weitere) Erfüllung verhindert, eintritt, nachdem Connect Saddles seiner Verpflichtung hätte nachkommen müssen.
4. Die Parteien können ihre Verpflichtungen aus dem Vertrag während der Dauer der höheren Gewalt aussetzen. Dauert dieser Zeitraum länger als zwei Monate, ist jede Partei berechtigt, den Vertrag zu kündigen, ohne der anderen Partei zum Schadensersatz verpflichtet zu sein.
5. Wenn Connect Saddles zum Zeitpunkt des Eintritts der höheren Gewalt seine Verpflichtungen aus dem Vertrag bereits teilweise erfüllt hat oder erfüllen kann und der erfüllte oder noch zu erfüllende Teil einen eigenständigen Wert hat, ist Connect Saddles berechtigt, den bereits erfüllten oder noch zu erfüllenden Teil gesondert in Rechnung zu stellen. Der Käufer ist verpflichtet, diese Rechnung zu bezahlen, als handele es sich um einen gesonderten Vertrag.
Artikel 14 – Haftungsbeschränkung
1. Führt die Erfüllung des Vertrags durch Connect Saddles zu einer Haftung von Connect Saddles gegenüber dem Käufer oder Dritten (wie etwa Endkunden), so ist diese Haftung auf die von Connect Saddles im Zusammenhang mit dem Vertrag in Rechnung gestellten Kosten beschränkt, es sei denn, der Schaden ist durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht worden.
2. Connect Saddles haftet nicht für Folgeschäden, indirekte Schäden, entgangenen Gewinn und/oder entstandene Verluste, entgangene Einsparungen und Schäden, die sich aus der Verwendung der gelieferten Produkte ergeben.
3. Connect Saddles haftet nicht für Schäden, die durch die Verwendung des Produkts durch den Käufer oder Endkunden entstehen, und ist auch nicht zur Reparatur dieser verpflichtet. Connect Saddles stellt Wartungs- und Gebrauchsanweisungen zur Verfügung, die vom Käufer und Endkunden befolgt werden müssen. Alle Schäden an Produkten, die durch Verschleiß und Gebrauch entstehen, sind ausdrücklich von der Haftung ausgeschlossen (dazu gehören Verschleiß, Abnutzung, Sturzschäden, Licht- und Wasserschäden, Diebstahl, Verlust usw.).
4. Connect Saddles haftet nicht für Schäden, die das Ergebnis einer Handlung oder Unterlassung sind oder sein können, die auf (unvollständigen und/oder falschen) Informationen auf der/den Website(s) oder verlinkten Websites beruht.
5. Connect Saddles ist nicht für Fehler und/oder Unregelmäßigkeiten in der Funktionalität der Website verantwortlich und haftet nicht für Fehlfunktionen oder die Nichtverfügbarkeit der Website aus irgendeinem Grund.
6. Connect Saddles übernimmt keine Garantie für die korrekte und vollständige Übermittlung des Inhalts von E-Mails, die von/im Namen von Connect Saddles gesendet werden, noch für deren rechtzeitigen Empfang.
Artikel 15 – Vertraulichkeit
1. Connect Saddles und der Käufer vereinbaren, alle im Zusammenhang mit einem Auftrag erhaltenen vertraulichen Informationen vertraulich zu behandeln. Die Vertraulichkeit ergibt sich aus dem Auftrag und ist auch dann anzunehmen, wenn vernünftigerweise davon ausgegangen werden kann, dass die Informationen vertraulich sind. Die Vertraulichkeit gilt nicht, wenn die betreffenden Informationen bereits öffentlich/allgemein bekannt sind, nicht vertraulich sind und/oder die Informationen Connect Saddles während der Vertragslaufzeit vom Käufer nicht mitgeteilt wurden und/oder Connect Saddles anderweitig erlangt hat.
2. Wenn Connect Saddles gesetzlich oder durch Gerichtsbeschluss verpflichtet ist, vertrauliche Informationen an einen gesetzlich oder durch ein zuständiges Gericht bestimmten Dritten weiterzugeben, oder (auch) Connect Saddles sich nicht auf ein Zeugnisverweigerungsrecht berufen kann, haftet Connect Saddles nicht für etwaige Schäden und wird dem Käufer kein Grund zur Kündigung des Vertrags gegeben.
3. Die Weitergabe oder Verbreitung von Informationen an Dritte und/oder die Veröffentlichung von Produktionen von Connect Saddles an Dritte bedarf der schriftlichen Zustimmung von Connect Saddles, es sei denn, eine solche Zustimmung wurde im Voraus ausdrücklich vereinbart. Der Käufer stellt Connect Saddles von allen Ansprüchen Dritter frei, die sich aus dem Vertrauen auf solche Informationen ergeben, die ohne die schriftliche Zustimmung von Connect Saddles verbreitet wurden.
4. Connect Saddles und der Käufer verpflichten sich zur Geheimhaltung auch gegenüber etwaigen von ihnen beauftragten Dritten.
Artikel 16 – Geistige Eigentumsrechte
1. Alle geistigen Eigentumsrechte und Urheberrechte von Connect Saddles, einschließlich, aber nicht beschränkt auf alle Designs, Modelle, Berichte und Ratschläge, bleiben das ausschließliche Eigentum von Connect Saddles und werden nicht auf den Käufer übertragen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
2. Wenn vereinbart wurde, dass einer oder mehrere der oben genannten Gegenstände oder Werke von Connect Saddles an den Käufer übertragen werden, ist Connect Saddles berechtigt, hierzu einen gesonderten Vertrag abzuschließen und vom Käufer eine entsprechende Entschädigung zu verlangen. Diese Entschädigung muss vom Käufer vor dem Erwerb der betreffenden Gegenstände oder Werke und der damit verbundenen geistigen Eigentumsrechte gezahlt werden.
3. Dem Käufer ist es untersagt, Dokumente und Software, die den geistigen Eigentums- und Urheberrechten von Connect Saddles unterliegen, ohne die ausdrückliche vorherige schriftliche Zustimmung von Connect Saddles offenzulegen und/oder zu reproduzieren, zu verändern oder Dritten (einschließlich der gewerblichen Nutzung) zugänglich zu machen. Wünscht der Käufer Änderungen an den von Connect Saddles gelieferten Artikeln, muss Connect Saddles den vorgeschlagenen Änderungen ausdrücklich zustimmen.
4. Dem Käufer ist es untersagt, die Gegenstände und Dokumente, auf die sich die geistigen Eigentumsrechte von Connect Saddles beziehen, anders als im Vertrag vereinbart zu verwenden. Im Falle eines Verstoßes schuldet der Käufer eine sofort fällige Vertragsstrafe in Höhe von 10.000 € zuzüglich 500 € pro Tag für jeden Tag, an dem der Verstoß andauert.
5. Die Parteien informieren sich gegenseitig und ergreifen gemeinsame Maßnahmen, wenn eine Verletzung von Rechten des geistigen Eigentums vorliegt.
Artikel 17 – Haftungsausschluss und Richtigkeit der Informationen
1. Der Käufer ist für die Richtigkeit, Zuverlässigkeit und Vollständigkeit aller Daten, Informationen, Dokumente und/oder Aufzeichnungen, in welcher Form auch immer, die er Connect Saddles im Rahmen eines Vertrags zur Verfügung stellt, sowie für die Daten, die er von Dritten erhalten hat und die Connect Saddles zum Zwecke der Erbringung der Dienstleistung zur Verfügung gestellt wurden, verantwortlich.
2. Der Käufer stellt Connect Saddles von jeglicher Haftung frei, die sich aus der Nichterfüllung oder nicht rechtzeitigen Erfüllung der Verpflichtungen im Zusammenhang mit der rechtzeitigen Bereitstellung aller richtigen, zuverlässigen und vollständigen Daten, Informationen, Dokumente und/oder Aufzeichnungen ergibt.
3. Der Käufer stellt Connect Saddles von allen Ansprüchen des Käufers und von Dritten, die vom Käufer beauftragt werden oder für ihn arbeiten, sowie von Endkunden des Käufers frei, die auf der Nichterteilung (rechtzeitigen) Einholung der im Rahmen der Vertragserfüllung erforderlichen Genehmigungen beruhen.
4. Der Käufer stellt Connect Saddles von allen Ansprüchen Dritter frei, die im Zusammenhang mit der Durchführung des Vertrags einen Schaden erleiden und der dem Käufer zuzurechnen ist.
5. Der Käufer stellt Connect Saddles von allen Ansprüchen Dritter frei, die sich aus der für den Käufer ausgeführten Arbeit ergeben, einschließlich, aber nicht beschränkt auf geistige Eigentumsrechte an den vom Käufer bereitgestellten Daten und Informationen, die bei der Erfüllung des Vertrags verwendet werden können, und/oder den Handlungen oder Unterlassungen des Käufers gegenüber Dritten.
6. Wenn der Käufer Connect Saddles elektronische Dateien, Software oder Informationsträger zur Verfügung stellt, garantiert der Käufer, dass diese frei von Viren und Mängeln sind.
Artikel 18 – Beschwerden
1. Ist der Käufer mit dem Service von Connect Saddles unzufrieden oder hat er sonstige Beanstandungen hinsichtlich der Ausführung seiner Bestellung, ist er verpflichtet, diese Beanstandungen unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 7 Kalendertagen nach dem jeweiligen Beanstandungsgrund, mitzuteilen. Beanstandungen können mündlich oder schriftlich über info@connectsaddles.com mit dem Betreff „Beschwerde“ eingereicht werden.
2. Damit Connect Saddles die Beschwerde berücksichtigen kann, muss die Beschwerde vom Käufer ausreichend begründet und/oder erläutert werden.
3. Connect Saddles wird so schnell wie möglich, spätestens jedoch 7 Kalendertage nach Eingang der Beschwerde, auf die Beschwerde reagieren.
4. Die Parteien werden versuchen, gemeinsam eine Lösung zu finden.
Artikel 19 – Anwendbares Recht
1. Für alle Verträge zwischen Connect Saddles und dem Käufer gilt niederländisches Recht. Die Anwendbarkeit des Wiener Kaufrechts (CISG) wird ausdrücklich ausgeschlossen.
2. Im Falle von Streitigkeiten über die Auslegung des Inhalts und des Umfangs dieser Vereinbarung ist stets der niederländische Text maßgebend. Connect Saddles behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen einseitig zu ändern.
3. Alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag zwischen Connect Saddles und dem Käufer ergeben, werden vom zuständigen Gericht in Nord Niederlande Assen beigelegt, sofern nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen zur Zuständigkeit eines anderen Gerichts führen.
Hoogeveen, September 2022